Mietbedingungen
1. Der Mieter
mietet das vertraglich
beschriebene Mietgerät zu
den hier niedergelegten
Bedingungen, er bestätigt
durch seine Unterschrift,
daß er diese Bedingungen zur
Kenntis genommen hat und
anerkennt.
2. Der Mieter benutzt das
Mietgerät auf eigene Gefahr
und haftet für alle Schäden,
die durch die Benutzung des
Mietgerätes entstehen.
3. Der Mieter erklärt,
ausdrücklich in der
Hndhabung des Mietgerätes
unterwiesen und mit ihr
vertraut zu sein.
4. Eine Unter- bzw.
Weitervermietung des
Mietgerätes und/oder eine
Benutzung desselben durch
Dritte ist nur in besonderen
Fällen mit schriftlicher
Genehmigung der Fa. Miethaus
gestattet.
5. Der Mieter erhält das
Mietgerät in einwandfreiem
Zustand und verpflichtet
sich, es in diesem Zustand
zu halten und entsprechend
den Anweisungen und
Betiebsanleitungen zu
pflegen und ggfs. zu warten.
6. Der Mieter verpflichtet
sich, das Mietgerät in
einwandfreiem Zustand
zurückzugeben. Der Mieter
trägt die Kosten für
Reparaturarbeiten, die
aufgrund Gewalteinwirkung,
unsachgemäßer Handhabung
oder der Betriebsanleitung
oder den Anweisungen
widersprechender Pflege und
Wartung erforderlich werden.
Die Kosten für
Reparaturarbeiten, die durch
gewöhnlichen Verschleiß
erforderlich werden, trägt
der Vermieter.
7. Der Mieter ist
verpflichtet, die
Beschädigung bzw. das
Nichtfunktionieren eines
Mietgerätes dem Vermieter
unverzüglich mitzuteilen.
Dem Mieter ist es
ausdrücklich untersagt,
eigene Reparaturversuche zu
unternehmen.
8. Geht ein Mietgerät
während einer Vermietung
verloren oder wird es aus
Gründen, die der Mieter zu
verantworten hat (s. Ziffer
6), unbrauchbar, so hat der
Mieter die Kosten der
Wiederbeschaffung zu zahlen.
Zusätzlich hat der Mieter
bis zur Wiederbeschaffung
oder bis zum Ersatz der
Wiederbeschaffung die Miete
zu entrichten.
9. Der Miettag beginnt mit
dem Tag und der Uhrzeit der
Übergabe des Mietgerätes an
den Mieter und wird mit
maximal 24 Stunden
gerechnet. Für den Fall, daß
die Rückgabe des Mietgerätes
24 Stunden nach der Übergabe
an den Mieter auf einen
Zeitpunkt außerhalb der
Geschäftszeiten des
Vermieters fällt, verringert
sich die maximale Mietzeit
des Miettages innerhalb der
24 Stunden bis zum
spätestmöglichen
Rückgabezeitpunkt während
der Geschäftszeiten des
Vermieters.
10. Die Miete für die
voraussichtliche Mietdauer
ist im Voraus zu entrichten.
Zusätzlich ist vom Mieter
bei Abholung des Mietgerätes
eine Kaution zu hinterlegen.
Die Höhe der Kaution wird
durch den Vermieter
bestimmt. Wird das Mietgerät
nach Ablauf der vertraglich
vereinbarten Mietdauer bzw.
nach Vertragskündigung durch
den Vermieter (s. Ziffer 12)
nicht sofort zurückgegeben,
so wird der Vermieter davon
ausgehen, daß der Verlust
des Mietgerätes eingetreten
ist und gemäß Ziffer 8 der
Mietbedingungen verfahren.
Die hieraus entstehenden
Kosten trägt der Mieter.
11. Alle Mietgeräte, die mit
Treibstoff zu betreiben
sind, werden dem Mieter
betankt übergeben und müssen
mit dem vorgeschriebenen
Treibstoff betankt
zurückgegeben werden.
12. Bei ernstlichen Zweifeln
an der Vertrauenswürdigkeit
des Mieters und/oder bei
Verstoß gegen die
Mietbedingungen ist der
Vermieter berechtigt, den
Mietvertrag fristlos zu
kündigen.
13. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist Weinheim.
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