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Mietbedingungen
 

1. Der Mieter mietet das vertraglich beschriebene Mietgerät zu den hier niedergelegten Bedingungen, er bestätigt durch seine Unterschrift, daß er diese Bedingungen zur Kenntis genommen hat und anerkennt.

2. Der Mieter benutzt das Mietgerät auf eigene Gefahr und haftet für alle Schäden, die durch die Benutzung des Mietgerätes entstehen.

3. Der Mieter erklärt, ausdrücklich in der Hndhabung des Mietgerätes unterwiesen und mit ihr vertraut zu sein.

4. Eine Unter- bzw. Weitervermietung des Mietgerätes und/oder eine Benutzung desselben durch Dritte ist nur in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung der Fa. Miethaus gestattet.

5. Der Mieter erhält das Mietgerät in einwandfreiem Zustand und verpflichtet sich, es in diesem Zustand zu halten und entsprechend den Anweisungen und Betiebsanleitungen zu pflegen und ggfs. zu warten.

6. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung, unsachgemäßer Handhabung oder der Betriebsanleitung oder den Anweisungen widersprechender Pflege und Wartung erforderlich werden. Die Kosten für Reparaturarbeiten, die durch gewöhnlichen Verschleiß erforderlich werden, trägt der Vermieter.

7. Der Mieter ist verpflichtet, die Beschädigung bzw. das Nichtfunktionieren eines Mietgerätes dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, eigene Reparaturversuche zu unternehmen.

8. Geht ein Mietgerät während einer Vermietung verloren oder wird es aus Gründen, die der Mieter zu verantworten hat (s. Ziffer 6), unbrauchbar, so hat der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung zu zahlen. Zusätzlich hat der Mieter bis zur Wiederbeschaffung oder bis zum Ersatz der Wiederbeschaffung die Miete zu entrichten.

9. Der Miettag beginnt mit dem Tag und der Uhrzeit der Übergabe des Mietgerätes an den Mieter und wird mit maximal 24 Stunden gerechnet. Für den Fall, daß die Rückgabe des Mietgerätes 24 Stunden nach der Übergabe an den Mieter auf einen Zeitpunkt außerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters fällt, verringert sich die maximale Mietzeit des Miettages innerhalb der 24 Stunden bis zum spätestmöglichen Rückgabezeitpunkt während der Geschäftszeiten des Vermieters.

10. Die Miete für die voraussichtliche Mietdauer ist im Voraus zu entrichten. Zusätzlich ist vom Mieter bei Abholung des Mietgerätes eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution wird durch den Vermieter bestimmt. Wird das Mietgerät nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer bzw. nach Vertragskündigung durch den Vermieter (s. Ziffer 12) nicht sofort zurückgegeben, so wird der Vermieter davon ausgehen, daß der Verlust des Mietgerätes eingetreten ist und gemäß Ziffer 8 der Mietbedingungen verfahren. Die hieraus entstehenden Kosten trägt der Mieter.

11. Alle Mietgeräte, die mit Treibstoff zu betreiben sind, werden dem Mieter betankt übergeben und müssen mit dem vorgeschriebenen Treibstoff betankt zurückgegeben werden.

12. Bei ernstlichen Zweifeln an der Vertrauenswürdigkeit des Mieters und/oder bei Verstoß gegen die Mietbedingungen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weinheim.

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letzte Bearbeitung : 13.08.2013 13:20:51

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